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Satzung :
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Satzung des HVD ThüringenAus der Satzung des HVD Thüringen: § 2 – Zweck, Aufgaben Der Verein ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen im Freistaat Thüringen, die einen modernen Humanismus vertreten und leben. Ihre Weltsicht ist rational und an der Würde des Menschen orientiert. Sie verbindet eine ethische säkulare Lebensauffassung. Das Handeln der Mitglieder ist von der Absicht geleitet, dass die Menschen das Recht und die Verantwortung haben, ihr Leben selbst zu bestimmen. Gemeinsame Grundlage ist das „Humanistische Selbstverständnis“ des HVD-Bundesverbandes in seiner aktuellen Fassung. Der Verein wendet sich in seiner Tätigkeit und Werbung an solche Personen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören. Er tritt ein für eine demokratische und pluralistische Gesellschaftsordnung, in der die Weltanschauungs-, Religions- und Kultusgemeinschaften gleichberechtigt, getrennt vom Staat, die Interessen ihrer Anhängerschaft wahrnehmen können. Der Verein will dazu beitragen, die verfassungsmäßig garantierte Weltanschauungsfreiheit in Thüringen durchzusetzen. Er betrachtet es als seine Aufgabe, dafür Orientierungshilfen zu geben und zur Humanisierung der Gesellschaft beizutragen. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er wendet sich gegen jede Diskriminierung auf Grund ethnischer Abstammung, der Geschlechtszugehörigkeit, der nationalen und sozialen Herkunft oder der sexuellen Orientierung. Der Verein ist gewillt, mit allen Vereinen, Organisationen und Initiativen zusammen zu arbeiten, die insgesamt oder in Teilbereichen gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen wie der HVD Thüringen. Satzung des HVD ThüringenSatzung_HVD__Thueringen_23062009.pdf (91.67 kb) |
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